Jugend- und Familienbegleitung Vögeli
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Wohnung
Wohnbegleitung

 

Wie verläuft eine Wohnbegleitung eines Jugendlichen?

Die Anmeldung für sozialpädagogische Wohnbegleitung erfolgt in der Regel in Zusammenarbeit mit einer Fachstelle (Sozialdienst, Beratungsstelle, etc.)

Interessierte Jugendliche und Eltern können sich für weitere Informationen auch direkt an JuFB. Beratung wenden.

Zur Abklärung findet ein Vorgespräch statt zwischen dem oder der interessierten Jugendlichen oder Jugendlichem, den Eltern, der anmeldenden Fachstelle und JuFB. Beratung Bettlach statt. In diesem Gespräch werden die Erwartungen der Eltern und dem oder der Jugendlichen entgegengenommen und die Hilfsmöglichkeiten von der JuFB. Beratung Bettlach vorgestellt. Gleichzeitig wird zwischen JuFB. Beratung und der anmeldenden Fachstelle der Auftrag präzisiert und die Finanzierung geregelt.

In der Regel werden die Kosten für sozialpädagogische Wohnbegleitung von der zuständigen Sozialhilfebehörde getragen. Nach Möglichkeit beteiligen sich die Eltern oder Jugendlichen an den Kosten

Wenn der oder die Jugendliche, Eltern, Fachstelle und JuFB Beratung Bettlach zum Schluss kommen, dass der Einsatz von sozialpädagogischer Wohnbegleitung  das geeignete Hilfs-Angebot ist, folgt das eigentliche Aufnahmegespräch mit der oder dem Jugendlichen und der Wohnbegleiterin oder einem Wohnbegleiter. Dabei werden die (Grob)Ziele der Begleitung und das konkrete Vorgehen besprochen und in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten. „Die Vereinbarungen werden immer vertraulich behandelt“.

Die Begleitungszeiten bei dem oder der Jugendlichen werden im gegenseitigen Einvernehmen vereinbart.

Alle 3 – 6 Monate findet ein Standortgespräch mit der Familie, den involvierten Fachstellen und JuFB Beratung Bettlach statt. Dabei werden die bisherigen Ziele überprüft, die erreichten Ziele festgehalten, allenfalls weitere Ziele vereinbart und die nächsten Schritte geplant.

Am Ende einer Begleitung findet ein Abschlussgespräch mit allen Beteiligten statt.

Die JUFB. Beratung verfügt über ein- Stationäres Angebot für ca. drei Monate, für max. drei Jugendliche in Grenchen.                                                                                       

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